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Straßennamen – wer entscheidet darüber? - Frankfurt Story » Das Stadtgeschichte-Blog zu Frankfurt am Main

Straßennamen – wer entscheidet darüber?

Wer gibt eigentlich den Frankfurter Straßen ihre Namen? Die Entscheidung trifft die Stadtverwaltung - doch mitmachen kann jeder. Wir erklären die Auswahlkriterien.

Jeden Tag aufs neue bahnen sich die Menschen auf ihnen ihren Weg, sie sind die Lebenslinien einer Stadt: die Straßen. An ihren Namensschildern läuft ein jeder vorbei – und doch, ab und zu hält der eine oder die andere inne und überlegt: Wer war das eigentlich, der da auf dem Straßenschild verewigt wurde?

Wer gibt den Straßen die Namen? Hand aufs Herz, wer weiß schon so genau, wer der Gasse den “Schäfer” oder der Straße den “Kurt-Schumacher” vorangestellt hat. Nun, das Geheimnis ist leicht zu lüften. Denn, wie sollte es anders sein, für die nicht immer einfache Aufgabe ist in der Stadtverwaltung die Abteilung “Straßenbenennung” beim Vermessungsamt zuständig. Sie wacht über die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und versucht alle Interessen unter einen Hut zu bringen.

Mitmachen bei der Namenssuche können praktisch alle Bürger. Die Vorschläge werden von der Abteilung aufgenommen, ob sie dann allerdings den Zuschlag bekommen, ist dahingestellt. “Keine Chance haben verunglimpfende Namen wie ,Hinterm-Mond’ oder ,In der Besenkammer’, die sich beispielsweise ein Frankfurter Bürger ausgedacht hat”, sagt Sachgebietsleiter Aloys Molter. Auch der Vorschlag der Grünen vor Jahren für die Benennung einer Straße in der Nähe der Bundesbahndirektion in “Jim-Knopf-Straße” wurde nicht verwirklicht. Stattdessen machte der englische Eisenbahnpionier “Stephenson” das Rennen.

Eine Benennung endgültig beschließen kann der zuständige Ortsbeirat, eine Kompetenz, die von der Stadtverordnetenversammlung weitergegeben wurde. Dabei kann der Magistrat aber immer noch Einspruch erheben oder den Ortsbeiräten Vorschläge unterbreiten. “In die Wolle kriegen sich die beiden Gremien aber selten”, sagt Molter. Meistens greife der Magistrat nur ein, wenn es beispielsweise um gesetzliche Dinge geht, von denen der Ortsbeirat nichts weiß. Es könne aber auch der Fall eintreten, dass der Ortsbeirat den Namen eines Stadtteilbürgers auswählt, dem Magistrat aber eine städtische oder internationale Persönlichkeit als Namenspatron auf dem Straßenschild vorschwebt.

Auch aus anderen Gründen sei es gar nicht leicht, passende Namen zu finden, erklärt Molter. Gleichklingende Namen zu bereits bestehenden Straßen sollten vermieden werden, sonst bestehe Verwechslungsgefahr (Hamman- und Hermannstraße im Nordend). Kleine Siedlungsstraßen sollten nicht nach international bekannten Personen benannt werden, dann stimme das Verhältnis nicht. Bei Umbenennungen müsse man Rücksicht auf Anwohner nehmen, denn der Straßenname sei auch Heimat und Identifikation, ergänzt Molter. So würden Umbenennungen nur genehmigt, wenn sie wirklich nötig seien, beispielsweise, wenn bei Eingemeindungen Straßennamen doppelt auftauchen. Nach einem Magistratsbeschluss von 1989 sollen Straßen möglichst auch nach Frauen benannt werden.

Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass einmal keinem etwas einfallen sollte, gibt es eine Vorschlagsliste mit mehreren Hundert Namen, denen die Ehre zuteil werden könnte, auf dem Schild einer größeren Straße zu stehen. So wurden beispielsweise zwei Verstorbene aufgenommen: die Schauspielerin Liesel Christ und Frankreichs verstorbener Präsident und Frankfurter Ehrenbürger Francois Mitterrand. Nach einer passenden Straße wurde auch für den Schriftsteller Heinrich Böll gesucht.

“Ein Bezug zur Geschichte des Viertels sollte da sein, deswegen wurden die Straßen nach den alten Sachsenhäuser Ritterhöfen benannt”, erklärt Molter beispielsweise über das Deutschherrnufer. “Wissen wir einmal nicht mehr weiter, wenden wir uns an Fachleute, an das Institut für Stadtgeschichte oder für Sprachwissenschaft.”

Ist der neue Name beschlossen, geht die Arbeit für das Stadtvermessungsamt erst richtig los: Alle Bestimmungen müssen eingehalten, die Karten ergänzt, Polizei und Feuerwehr benachrichtigt werden. Das Gesetz, auf das sich die Behörde stützt, stammt übrigens noch aus dem Jahr 1939. Nach dem Kriege wurde es lediglich “entnazifiziert”: In Frankfurt hatte das eine Umbenennungswelle zur Folge.

In der Hessischen Gemeindeordung sind im übrigen keine Regelungen über die Namensgebung von Straßen zu finden. Arbeitslos wird die Abteilung “Straßenbenennung” sicher nie: In Seckbach und Bergen-Enkheim zum Beispiel wurden mehrere Straßen umgetauft. Und in Preungesheim warten schon wieder ganz neue Wege auf ihre Namen. Sabine Demm

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