Nationalversammlung
Sie sollten die Verfassung für eine geeinte Nation schaffen: Als die Abgeordneten des ersten frei gewählten Parlaments am 18. Mai 1848 feierlich in die Frankfurter Paulskirche einzogen, ruhte die Hoffnung ganz Deutschlands auf ihren Schultern. Im Frühjahr 1849 kamen sie wieder heraus – sie waren gescheitert.
Die Vorgeschichte der Nationalversammlung zieht sich über mehrere Jahrzehnte hin: Nachdem die deutschen Länder in den Befreiungskriegen 1813/14 die Herrschaft Napoleons abgeschüttelt hatten, war die Hoffnung auf einen deutschen Nationalstaat, der Bürgerrechte garantiert, aufgeblüht. Sie wurde auf dem Wiener Kongress 1815 im Keim erstickt. Statt einer Nation bekamen die Deutschen einen losen Bund, zusammengestückelt aus rund 40 Einzelstaaten und geführt von Österreich; statt umfassender Bürgerrechte die Karlsbader Beschlüsse von 1819 mit Zensur und Unterdrückung jeder liberalen Regung.
Die Deutschen reagierten unterschiedlich: Die einen zogen sich resigniert in die eigenen vier Wände zurück und prägten den späteren Epochebegriff Biedermeier, die anderen ließen sich von revolutionären Unruhen andernorts, etwa in Paris 1830, immer wieder anstecken, demonstrierten 1832 mit dem Hambacher Fest oder 1833 mit dem Frankfurter Wachensturm, was sie von den polizeistaatlichen Verhältnissen im Deutschen Bund hielten. Im März 1848 schließlich mündete die Unzufriedenheit, wiederum beflügelt von Aufständen in Frankreich, in Revolution – und diese wiederum in der freien Wahl einer verfassungsgebenden Versammlung.
In Frankfurt – der Freien Stadt, die bereits im Deutschen Bund Sitz des Bundestags gewesen war – diskutierten die 585 Abgeordneten der Nationalversammlung seit 19. Mai 1848 über die Schaffung eines geeinten deutschen Nationalstaates und einer Reichsverfassung. Die politischen Lager – demokratische Linke, liberale Mitte und konservative Rechte – spalteten sich wiederum in mehrere Fraktionen auf, die sich nach ihrem Tagungsort nannten:
Die liberale Mitte hatte zwei Flügel: das linke Zentrum (Württemberger Hof, Augsburger Hof, Landsberg – Forderung: parlamentarische Monarchie) und das rechte Zentrum (Casino, Pariser Hof – Forderung: Zentralgewalt, Volksvertretung als Legislative).
Die demokratische Linke war geteilt in gemäßigte Linke (Deutscher Hof, Nürnberger Hof und Westendhall), die ein kleindeutsches Erbkaisertum und eine parlamentarisch-demokratische Republik befürwortete, und extreme Linke (Donnersberg), die eine großdeutsche Demokratie durch revolutionäre Aktionen erreichen wollte.
Die konservative Rechte (Café Milani) strebte föderalistische deutsche Einzelstaaten mit jeweils eigener Monarchie an.
Die Abgeordneten hielten mehr als 200 Sitzungen ab, bildeten 26 Ausschüsse, fünf Kommissionen. Eine der ersten Entscheidungen fiel im Juni: Die vorläufige Staatsführung gaben die Abgeordneten in die Hände des österreichischen Erzherzogs Johann, der als “Reichsverweser” fungierte.
Im September 1848 geriet das Parlament eine schwere Krise. Im Zusammenhang mit dem Krieg Preußens gegen Dänemark fiel in der Paulskirche eine unpopuläre Entscheidung: Die Abgeordneten akzeptierten mehrheitlich – entgegen ihrem zuvor bekundeten Willen – den Waffenstillstand von Malmö. Das Volk überzog die “Schwätzerversammlung” mit Hohn und Spott.
Wenig später waren auch die Gegner der demokratischen Bewegung aufgewacht: In Österreich und Preußen kam eine Gegenrevolution in Gang. Linke und Liberale im Parlament beharkten sich zunehmend, radikale Demokraten stellten die Nationalversammlung in Frage und riefen nach einem Einigungskrieg. Teile des Bürgertums schlugen sich auf die Seite der Gegenrevolution, sahen sie sich doch darin bestätigt, dass die demokratische Bewegung zu nichts anderem als zu Anarchie führe. Auch in Frankfurt kam es zu blutigen Unruhen und politischen Morden.
Trotz aller Schwierigkeiten erblickte am 28. März 1849 die Paulskirchenverfassung nach einer schweren Geburt das Licht der Welt. Sie beinhaltete einen Katalog von Grundrechten und eine konstitutionellen Monarchie mit erblicher Kaiserwürde.
Jetzt musste nur noch der preußische König Friedrich Wilhelm IV. mitspielen, die Wahl und die Krone aus den Händen der Nationalversammlung annehmen. Doch der weigerte sich: Die Kaiserkrone von Gottes Gnaden – ja, von Volkes Gnaden? Niemals. Ein entscheidender Pfeiler der Verfassung brach weg. Im Frühjahr 1849 löste sich die Nationalversammlung auf – ergebnislos, aber nicht ohne Folgen.
Viele Elemente der Paulskirchenverfassung wurden einhundert Jahre später Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
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